Am Sonntag, 17. Juni 2018 wurde es in der 3. Kanzelabkündigung verlesen:
20 Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt:
Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde.
Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe, wenn wir sagen: „Ja. Ich glaub. Ich wähl.“ Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde, heute wichtige Informationen.
Der Vertrauensausschuss hat den endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt.
Er enthält folgende Namen:
Lutz | Bordasch |
Simon | Eulenstein |
Josias | Fehsenfeld |
Karlheinz | Göhner |
Inge | Habel |
Helga | Ilgenfritz |
Carsten | Kukula |
Heidi | Lehmann |
Christoph | Leipold |
Dr. Thomas | Melcher |
Kai | Niestroj |
Margit | Reinl |
Catrin | Riedl |
Ernst | Schönhaar |
Albert | Schweiger |
Stefan | Sedlaček |
Elisabeth | Thomae |
Nina | Weber |
Michael | Wildung |
Stefanie | Wohlgemuth |
Fotos mit kurzer Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten finde Sie HIER
Bitte merken Sie sich den 21. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Gemeinde.
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Alle sechs Jahre werden in Bayern die Kirchenvorstände der evangelisch-lutherischen Gemeinden neu gewählt. Am 21. Oktober 2018 ist es wieder soweit!
Der Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor und führt sie durch. Dem Vertrauensausschuss in der Dreifaltigkeitskirche gehören an: Ernst Schönhaar als jetziger Vertrauensmann des Kirchenvorstands, dazu Karl-Heinz Göhner, Elisabeth Thomae, Wolfgang Scupin, Heidi Lehmann, Inken Jansons-Hammerle sowie Pfarrer Alexander Röhm.
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Häufig gestellte Fragen zum Kirchenvorstand
Was macht ein Kirchenvorstand?
Wer darf eigentlich wählen?
Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.
Und wie wird gewählt?
Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.
Gibt es Sitzungsgelder für die vielen Abendtermine?
Jede Menge "Gottes Lohn" samt kostenlosem Training für das "Sitzfleisch". Aber im Ernst: Viele Kirchenvorstände kümmern sich hervorragend um ihre Sitzungskultur, informieren transparent, bauen Pausen ein und gönnen sich hin und wieder einen Klausurtag.
Wie sieht es aus mit einer Quotenregelung für Frauen?
Es gab Zeiten, da wäre das notwendig gewesen. Aber anders als in den Aufsichtsräten der Konzerne sind Frauen in den Kirchenvorständen sehr präsent. Manche denken inzwischen schon eher über eine Männerquote nach.
Sind Kirchenvorsteher auch bei den Sitzungen in der Dekanatssynode dabei?
Aus den Kirchenvorständen werden Mitglieder in die Dekanatssynode und in den Dekanatsausschuss delegiert und gewählt. Dort tragen sie Verantwortung auf der nächsthöheren Ebene. Außerdem wählen alle ca. 12.000 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen in Bayern die Landessynode, das "Parlament" der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie ist Teil der Kirchenleitung, verabschiedet Gesetze und wählt den Landesbischof.
Pfarrer Martin Simon
Referent für Gemeindeleitung und Kirchenvorstandsarbeit im Amt für Gemeindedienst der Evang.-Luth. Kirche in Bayern in Nürnberg